§ 1 des deutschen Mediationsgesetzes:
(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder
mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis,
die die Parteien durch die Mediation führt.

In der Praxis bedeutet das:

  • Ein oder mehrere Mediatoren führen die Konfliktparteien durch einen in Phasen strukturierten Prozess.
  • Der Focus liegt auf den Bedürfnissen (nicht Forderungen, Vorwürfe oder Anklagen) der Beteiligten, die von allen verstanden werden sollen (Harvard-Methode zur Konfliktlösung).
  • Ein Mediator macht keine Lösungsvorschläge – er unterstützt die Medianden bei der Suche nach einer für alle vorteilhafte Lösung (WIN-WIN). Dadurch unterscheidet sich Mediation grundsätzlich vom Coaching.
  • Die Medianden erarbeiten unter Anleitung des Mediators oder der Mediatoren eigene Lösungen. Damit ist die Mediation in der Regel nachhaltiger als andere Formen der Konfliktbeilegung. Dadurch haben die Konfliktparteien nach der Mediation oft eine besseres Verhältnis zueinander als vorher.
  • Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren. Dadurch können Lösungen wesentlich schneller und kostengünstiger erreicht werden.

Wirtschaftsmediation ist sehr oft die beste Lösung zur Bewältigung von Konflikten innerbetrieblicher Art, zwischen Firmen oder in Projekten.
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